Landesprogramm 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2022 gelten folgende Förderschwerpunkte:
– Kooperation Sportverein mit Schulen
– Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
– Integration
– Inklusion
– Gesundheitssport
– Sport der Älteren
– Mädchen und Frauen im Sport
– Reha-Sport
Im Jahr 2022 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.